§ 168 S.1 BGB
Erlöschen des ihrer Erteilung zugrunde liegenden Rechtsverhältnisses
§ 168 S.2 BGB
Grundsätzlich frei widerruflich
Bedingung; Befristung
Verbrauch
Verzicht des Vertreters
Geschäftsunfähigkeit des Vertreters
Insolvenz des Vertretenen (§§ 80 ff InsO)
Anfechtung der Vollmacht