Voraussetzungen für ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben


  1. Verhandlung, die zum Ergebnis geführt hat.

  2. Abweichungen dürfen nur so weit gehen, daß davon ausgegangen werden kann, dass dem Vertrag zugestimmt wird (ansonsten § 150 II): => Geringe Abweichung

  3. Enger zeitlicher Zusammenhang zwischen Verhandlung und Bestätigungsschreiben

  4. Absender und Empfänger müssen keine Kaufleute sein. Sie müssen jedoch im großen Maße am Geschäftsleben teilnehmen.

  5. Klarer Inhalt des Bestätigungsschreibens

  6. Rechtsgrundlage: Handelsbrauch zu Gewohnheitsrecht gefestigt