§ 812 I 1 Alt.1 BGB - condictio indebiti
Etwas erlangt
durch Leistung
Ohne rechtlichen Grund
§ 812 I 2 Alt.1 BGB - condictio ob causam finitam
Etwas erlangt
durch Leistung
späterer Wegfall des rechtlichen Grundes (zB auflösende Bedingung; Anfechtung str)
§ 813 I BGB
Etwas erlangt
durch Leistung
Bestehen einer dauerhaften (peremptorischen) Einrede (zB §§ 821, 853, 2083)
§ 812 I 2 Alt.2 BGB - condictio ob rem
Etwas erlangt
durch Leistung
Nichteintritt des bezweckten Erfolgs
§ 817 S.1 BGB - condictio ob turpem vel iniustam causam
Etwas erlangt
durch Leistung
die Annahme verstößt gegen ein gesetzliches Gebot (§ 134) oder die guten Sitten (§ 138)