Überblick über die Nichtleistungskondiktionen


  1. § 812 I 1 Alt.2 BGB

    1. Etwas erlangt

    2. in sonstiger Weise auf Kosten des Anspruchstellers

    3. Ohne rechtlichen Grund


  1. § 816 I 1 BGB

    1. Entgeltliche Verfügung eines Nichtberechtigten

    2. Dem Berechtigten gegenüber wirksam

    3. Nichtberechtigter hat 'durch die Verfügung' etwas erlangt


  1. § 816 II BGB

    1. Leistung an einen Nichtberechtigten

    2. dem Berechtigten gegenüber wirksam (Hauptfälle: §§ 407, 408 / 851 / 185 II)


  1. § 816 I 2 BGB

    1. Verfügung eines Nichtberechtigten

    2. Unentgeltlich

    3. Dem Berechtigten gegenüber wirksam


  1. § 822 BGB