Beschränkte dingliche Rechte
zB Hypothek, Dienstbarkeit, Nießbrauch
Absolut geschützte Immaterialgüterrechte
Urheberrechte, Patente
Anwartschaftsrechte
Der Schadensersatz ist nach hM analog §§ 432, 1077, 1281 an den Vollrechtsinhaber und den Inhaber der Anwartschaft gemeinsam zu leisten, da die Sache hier beiden zugewiesen ist.
Das elterliche Sorgerechte
Der räumlich-gegenständliche Bereich der Ehe
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht
Das Recht zum Besitz