Was ist unter einer Verfügung iSd § 816 I 1 BGB zu verstehen?


Unter einer Verfügung versteht man jedes Rechtsgeschäft, durch das ein bestehendes Recht unmittelbar übertragen, belastet, aufgehoben oder inhaltlich geändert wird.
Kennzeichnend für eine Verfügung ist die Änderung der dinglichen Rechtslage durch Rechtsgeschäft.