Anspruch entstanden?
Einigung über die wesentlichen Vertragsbestandteile
(mit Inhalt zB § 433 I BGB) zwischen den handelnden Beteiligten
Zurechnung der Einigung des/der Handelnden an Gesellschaft:
Bestehen einer wirksamen Gesellschaft im Zeitpunkt des Vertragsschlusses
Entstehen im Innenverhältnis
Abschluß eines wirksamen Gesellschaftsvertrages gem. § 705 BGB
Mindestinhalt: Einigung über Person der Gesellschafter (Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks) Pflicht zur Förderung des Zwecks durch Beiträge eines jeden Gesellschafters.
Besondere Vertretungsregelungen; beachte numerus clausus der Gesellschaftsformen
Grds formfrei; beachte aber § 313 b I BGB bei formbedürftigem Leistungsversprechen eines Gesellschafters
Entstehen im Außenverhältnis, § 123 HGB
Es reicht aus, daß die Gesellschaft bei einem Rechtsgeschäft nach außen hervortritt, also in ihrem Namen gehandelt hat.
Kann Gesellschaft als solche überhaupt Vertragspartner sein? (Rechtsfähigkeit)
Wirksame Vertretung der Gesellschaft
Organschaftlich (aufgrund GesellschaftsV bzw ergänzendem Gesetz, zB §§ 125 ff HGB)
Rechtsgeschäftlich (aufgrund Vollmacht, § 167 BGB bzw §§ 48 ff HGB)
Wirksamkeit der Einigung
(keine Nichtigkeitsgründe, zB §§ 104 ff, 134 BGB)
Rechtsfolge
Wer wird verpflichtet – womit wird gehaftet?
Bei GbR streitig
Individualistische Gesamthandsvermögenslehre
Verpflichtung nur der Gesellschafter
Theorie der kollektiven Einheit
Verpflichtung von Gesellschaft und Gesellschaftern
Beachte jetzt die neuste Rspr des BGH: Die Gbr ist rechts- und parteifähig!!
Bei OHG und KG:
Verpflichtung der Gesellschaft gem. § 124 I (§ 161 II) HGB
Verpflichtung der Gesellschafter kraft Gesetzes gem. § 128 bzw §§ 171, 176 HGB
Bei GmbH
Verpflichtung nur der Gesellschaft als juristische Person gem. § 13 II GmbHG
Anspruch erloschen?
Anspruch durchsetzbar?