Voraussetzungen der fehlerhaft wirksamen Gesellschaft


  1. Es müssen Willenserklärungen vorliegen, die auf den Abschluß eines Gesellschaftsvertrages gerichtet sind, die aber nach den allgemeinen Regeln nichtig oder anfechtbar sind.


  2. Die Gesellschaft muß tatsächlich in Vollzug gesetzt sein:


  3. Ausnahmsweise sind die Grdse der fehlerhaft wirksamen Gesellschaft nicht anwendbar.