Gutachtenklausur

 

1.       Bearbeitervermerk lesen und verstehen (5 – 10 Minuten)

2.       Sachverhalt lesen und erarbeiten (ca. 20 min.)

Der Sachverhalt muß danach völlig klar sein.

       Gegebenenfalls Aktenauszug, jedenfalls zeitlichen Ablaufrenner, erstellen

        Es muß klar sein, was streitig, was unstreitig ist etc.

 

3.       Suche nach den rechtlichen Grundlagen der Bearbeitung (Anspruchsgrundlagen, Straftatbestände, …); Probleme erkennen: Häufig Hinweise im Sachverhalt, ansonsten im Kommentar gekennzeichnet durch str. oder ähnliches (ca. 20 Min)

Zeit nehmen, um alle in Betracht kommenden Anspruchsgrundlagen zu finden; die abgelegenen und nicht zu behandelnden kann man später wieder weglassen)

 

4.       Keine – zumindest keine detaillierte – Lösungsskizze anfertigen

Man entwickelt seine Gedanken ohnehin beim Schreiben des Gutachtens

Kurze Lösungsskizze aber sinnvoll wegen Aufbaufragen (siehe 6; hängt die Prüfung einer Norm von der  Prüfung einer anderen ab, muß man so aufbauen, daß man diese Norm zuerst prüft;

Überlegungen hierzu muß man in dieser Phase anstellen, um das Gutachten gleich richtig aufzubauen)

 

5.       Probleme gewichten und Zeit einteilen

 

6.       Schreiben des Gutachtens

 

Aufbau Gutachten

a.     Entscheidungsvorschlag (einstweilen offenlassen)

b.     Prozessuales

c.     Klägerstation

Der Kläger verlangt/begehrt Zahlung in Höhe von …

d.     Beklagtenstation

e.     Beweisstation

f.      Tenorierungsstation

 

Hierbei so aufbauen, daß man niemals auf Ausführungen nach unten verweisen muß.

 

 

Leersätze (Einleitungssätze) weglassen! Besser: Obersatz mit Tatsächlichem verknüpfen, z. B.: „In der   Unterschrift des Beklagten auf dem Pachtvertrag könnte die Annahme eines Angebots

 vorliegen, und  damit ein Vertrag geschlossen sein“, und dann Auslegung,  oder „Indem der B auf das Fahrrad

geschlagen hat, könnte er das Eigentum des A verletzt haben“.

Oder noch besser: Bei Unstreitigem auch im Gutachten Urteilstil/vereinfachten Gutachtenstil anwenden, z. B. „Mit dem Schlag auf das Fahrrad des B hat A das Eigentum des B verletzt.

Dies geschah rechtwidrig und schuldhaft“.

„Die Parteien haben einen Werkvertrag geschlossen, indem sie sich darüber geeinigt haben, daß der Kläger zu einem Werklohn von … für den Beklagten  … herstellen  sollte. Fraglich ist, ob darüber hinaus die Werklohnforderung fällig ist“. (vereinfachten Gutachtenstil)

Alle Gesetzesmerkmale (Merkmal für Merkmal) zumindest gedanklich durchprüfen – aber Selbstverständlichkeiten nicht hinschreiben.

 

7.       Schreiben des Tatbestandes