Unrechtmäßiger Besitzer
Vindikationslage im Zeitpunkt der Verwendungsvornahme
Besitzer ist gutgläubig und unverklagt
(bzgl Recht zum Besitz)Nützliche Verwendung
Nützliche Verwendungen sind alle Vermögensaufwendungen auf die Sache, die deren Wert steigern und / oder die Gebrauchsfähigkeit erhöhen. Es sind also nicht die tatsächlichen Kosten der vermögenswerten Maßnahme entscheidend, sondern die tatsächlich eingetretene Wertsteigerung, die für den Eigentümer nützlich ist.
Fälligkeit des Anspruchs nach § 1001 S.1
Wiedererlangung der Sache durch den Eigentümer