Problem sekundäres Gemeinschaftsrecht
Sekundäres Gemeinschaftsrecht ist grds kein geeigneter Prüfungsgegenstand weil es nicht von Organen erlassen wird, die unter der Geltung des Grundgesetzes stehen. Wie jedoch die Maastricht Entscheidung des BVerfG zeigt spricht sich das BVerfG selbst eine begrenzte Prüfungskompetenz zu.
Nationale Umsetzungen von EU Richtlinien können vom
BVerfG dagegen überprüft werden, soweit dies nicht auf eine inzidente Kontrolle
der Richtlinie hinausläuft.