Problem: deutsche Stellen führen EG-Recht aus

Ein Grundrechtsverstoß kann sich daraus ergeben, dass Gemeinschaftsrecht dem Grundgesetz widerspricht.

Fraglich ist aber ob das BVerfGG einen solchen Verstoß überprüfen darf:

Nach der älteren Solange II Entscheidung des BVerfG war eine solche Überprüfung nicht möglich, weil das BVerfG sich selbst als nicht kompetent erklärte.

Nach der Maastrichtentscheidung (BVerfGE 89, 155) soll aber jetzt doch eine Überprüfung durch das BVerfG möglich sein, wenn nämlich essentielle Interessen betroffen sind.