Problem: deutsche
Stellen führen EG-Recht aus
Ein Grundrechtsverstoß kann
sich daraus ergeben, dass Gemeinschaftsrecht dem Grundgesetz widerspricht.
Fraglich ist aber ob das
BVerfGG einen solchen Verstoß überprüfen darf:
Nach der älteren Solange II
Entscheidung des BVerfG war eine solche Überprüfung nicht möglich, weil das
BVerfG sich selbst als nicht kompetent erklärte.
Nach der
Maastrichtentscheidung (BVerfGE 89, 155) soll aber jetzt doch eine Überprüfung
durch das BVerfG möglich sein, wenn nämlich essentielle Interessen betroffen
sind.