Problem
Embryo:
lies dazu BVerfGE 88, 203, 251 – Schwangerschaftsabbruch II
„Menschenwürde kommt schon dem ungeborenen menschlichem Leben zu, nicht erst dem menschlichen Leben an nach der Geburt oder bei ausgebildeter Persönlichkeit [...] Entscheidendungserheblich ist nur der Zeitraum der Schwangerschaft. Der reicht [...] vom Abschluss der Einnistung des befruchteten Eis in der Gebärmutter (Nidation ...) bis zum Beginn der Geburt ...