Methodischer Hinweis: Einführung

 

Das Grundrecht der Eigentumsgarantie aus Art. 14 GG ist nicht einfach zu handhaben und häufig gerade für Anfänger schwer verständlich. Das liegt daran, dass Art. 14 GG letztlich dem Gesetzgeber nur aufgibt das Eigentum gesetzlich festzulegen. Anders als zB die Institutsgarantie der Ehe, ist aber das Eigentum ein rein rechtliches Konstrukt, das sich nicht durch natürliche Betrachtung erschließt. Somit ergibt sich scheinbar ein Zirkel, wenn Art. 14 GG dem Gesetzgeber aufgibt das Eigentum zu regeln, und das, was der Gesetzgeber als Eigentum festlegt „Eigentum“ ist. Insbesondere ist zu berücksichtigen, dass damit Eigentum, in dieser konkreten Art, nur temporär ist, morgen also schon Eigentum etwas anderes sein könnt als heute.

 

Das Problem besteht also darin, welchen verfassungsrechtlichen Bindungen der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung des Eigentums unterworfen ist. Des weiteren stellt sich damit die Frage, wie sich die Ausgestaltung eines Eigentumsrechts von einem Eingriff in dasselbe unterscheiden lässt.