Problem Strafzumessung:
Bei der Strafzumessung wegen Straftaten oder
Ordnungswidrigkeiten, die in Verbindung mit der Verwirklichung des Art. 8 GG
verwirklicht wurden ist die elementare Bedeutung des Grundrecht für den
Demokratischen Staat zu berücksichtigen, und somit niedrig anzusetzen.
BVerfGE 87, 399 –
Kasernenblockade