Problem Strafzumessung:

 

Bei der Strafzumessung wegen Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, die in Verbindung mit der Verwirklichung des Art. 8 GG verwirklicht wurden ist die elementare Bedeutung des Grundrecht für den Demokratischen Staat zu berücksichtigen, und somit niedrig anzusetzen.

BVerfGE 87, 399 – Kasernenblockade