Braucht der Schuldner im Rahmen eines Schuldverhältnisses nach § 275 I wegen Unmöglichkeit nicht mehr zu leisten, kann der Gläubiger gemäss §§ 280 I, III iVm 283 BGB Schadensersatz statt der Leistung verlangen.
Schuldverhältnis
Wegfall der Leistungspflicht vom Schuldner nach § 275 I BGB
Schuldhafte Pflichtverletzung iSv § 280 I BGB
Pflichtverletzung
Verschulden des Schuldners wird bis zur Exkulpation vermutet, § 280 I 2 BGB
Rechtsfolge
Schadensersatz statt der Leistung
alternativ: Aufwendungsersatz, § 284 BGB