Prüfungsschema zu § 651 b BGB

  1. Reisevertrag, § 651 a

  2. Vertragseintritt vor Reisebeginn

    Die Rechtsnatur des Vertragseintritts ist umstritten:

  1. Widerspruchsrecht des Reiseveranstalters

    In den drei in § 651 b I 2 BGB genannten Fällen ist ihm die Ersetzung des Reiseteilnehmers aus nicht in seinem Einflußbereich liegenden Gründen nicht zumutbar: