Wirksamer Werkvertrag, § 631 BGB
Mangel, § 633 BGB
Fristsetzung, § 638 I 1 BGB ("statt" zurückzutreten ...)
Kein Ausschluß, zB ...
Besteller ist für Fehlschlagen der Nacherfüllung verantwortlich, § 323 VI BGB
§ 639 BGB: Besteller kennt den Mangel bei Abnahme und hat sich seine Rechte wegen des Mangels nicht vorbehalten.
Erklärung, § 638 I 1 BGB
§ 218 BGB: Der Rücktritt ist unwirksam, falls der Anspruch auf Gewährleistung verjährt ist!