Erledigung
liegt vor, wenn die mit dem VA verbundene rechtliche oder sachliche Beschwer
nachträglich weggefallen ist bzw nicht mehr besteht oder sonst aktuell ist.
Maßgeblicher Zeitpunkt ist hier die Klageerhebung.
Ein
VA kann sich zB erledigen durch (Hauptgruppen):
1. Vollzug, aber nur dann, wenn eine
Rückgängigmachung nicht mehr möglich ist
2. Rücknahme
3. Zeitablauf