Erledigung liegt vor, wenn die mit dem VA verbundene rechtliche oder sachliche Beschwer nachträglich weggefallen ist bzw nicht mehr besteht oder sonst aktuell ist. Maßgeblicher Zeitpunkt ist hier die Klageerhebung.

 

Ein VA kann sich zB erledigen durch (Hauptgruppen):

 

1.   Vollzug, aber nur dann, wenn eine Rückgängigmachung nicht mehr möglich ist

2.   Rücknahme

3.   Zeitablauf