Methodischer
Hinweis:
Das Normkontrollverfahren,
auch prinzipale Normenkontrolle genannt, ist eine Sonderform der
Feststellungsklage. Hier wird speziell festgestellt, ob eine Norm nichtig ist.
Die Funktionen des
Normkontrollverfahrens:
1. objektives Beanstandungsverfahren
Im Rahmen der
Normenkontrolle soll möglichst objektiv festgestellt werden, ob eine Norm
rechtmäßig und somit nicht nichtig ist (ipso jure Theorie), was in erster Linie
dem Rechtsfrieden und der Rechtssicherheit dient.
Deshalb wird in der Begründetheit
keine Verletzung in eigenen Rechten des Klägers geprüft. Darüber hinaus hat
auch jede Behörde eine Antragsbefugnis.
2. Individualrechtsschutz
Durch ein
Normkontrollverfahren erhält der Bürger eine Möglichkeit zur Abwehr normativen
Unrechts.