Methodischer Hinweis:

Das Normkontrollverfahren, auch prinzipale Normenkontrolle genannt, ist eine Sonderform der Feststellungsklage. Hier wird speziell festgestellt, ob eine Norm nichtig ist.

Die Funktionen des Normkontrollverfahrens:

1.   objektives Beanstandungsverfahren

Im Rahmen der Normenkontrolle soll möglichst objektiv festgestellt werden, ob eine Norm rechtmäßig und somit nicht nichtig ist (ipso jure Theorie), was in erster Linie dem Rechtsfrieden und der Rechtssicherheit dient.

Deshalb wird in der Begründetheit keine Verletzung in eigenen Rechten des Klägers geprüft. Darüber hinaus hat auch jede Behörde eine Antragsbefugnis.

2.   Individualrechtsschutz

Durch ein Normkontrollverfahren erhält der Bürger eine Möglichkeit zur Abwehr normativen Unrechts.