Methodischer
Hinweis: Begriff Organstreit
Bei den Organschaftlichen
Streitverfahren handelt es sich um Streitigkeiten im Innenbereich von
juristischen Personen des öffentlichen Rechts.
Hier wird im Innenbereich um
öffentlich-rechtliche Rechte und Pflichten der Organe bzw Organteile
gestritten.
Der Hauptanwendungsfall ist
der Kommunalverfassungsstreit, bei dem innerhalb kommunaler Organe wie zB dem
Gemeinderat oder zwischen kommunalen Organen wie dem Gemeinderatsmitglied,
Fraktionen oder Bürgermeister über ihre durch das jeweilige Kommunalrecht
zugewiesenen Rechte und Pflichten streiten.
Andere mögliche
Organstreitverfahren:
-
Universitätsverfassungsstreit
-
Rundfunksanstaltsverfassungsstreit
- innerhalb berufsständiger
Kammern