Fehlerquelle Passivlegitimation:
Häufige Fehlerquelle bei der Begründetheit von Widersprüchen ist, dass in der Gewohnheit der Klageklausuren die Passivlegitimation gem § 78 VwGO (dh ein Widerspruchsgegner) geprüft wird. Dies ist jedoch ein schwerwiegender Systemfehler! Das Widerspruchsverfahren läuft Verwaltungsintern ab und dient der Selbstkontrolle der Verwaltung [siehe: Bedeutung des Widerspruchsverfahrens]. Es ist keinesfalls mit einem kontradiktorischen Gerichtsverfahren wie der Anfechtungs- bzw Verpflichtungsklage vergleichbar, wo die Behörde quasi dem Bürger auf der anderen Seite des neutralen Richters gegenübersteht.