Sonderproblem: Ratsbeschluss

 

Wenn ein Ratsbeschluss mittels der Feststellungsklage angegriffen wird muss zunächst besonders auf die Statthaftigkeit eingegangen werden.

Gegen eine Feststellungsklage wird geltend gemacht, dass der Beschluss selbst kein Rechtsverhältnis darstellt, sondern lediglich – wie auch VA – Rechtsverhältnisse begründet, ausgestaltet oder auflöst.

Dennoch spricht hier für die Feststellungsklage, dass die sich aus dem Beschluss ergebenden rechtlichen Folgen – die Rechtsverhältnisse darstellen – feststellbar sind.