Sonderproblem:
Ratsbeschluss
Wenn ein Ratsbeschluss
mittels der Feststellungsklage angegriffen wird muss zunächst besonders auf die
Statthaftigkeit eingegangen werden.
Gegen eine
Feststellungsklage wird geltend gemacht, dass der Beschluss selbst kein Rechtsverhältnis
darstellt, sondern lediglich – wie auch VA – Rechtsverhältnisse begründet,
ausgestaltet oder auflöst.
Dennoch spricht hier für die
Feststellungsklage, dass die sich aus dem Beschluss ergebenden rechtlichen
Folgen – die Rechtsverhältnisse darstellen – feststellbar sind.