Übersicht Verwaltungsaufbau in Bayern

 

Freistaat Bayern

Staatsbehörden

kommunale Selbstverwaltungsbehörden

Ministerium

Bezirk

Regierung
Landkreis

Landratsamt

Gemeinde

 

Das Weisungsverhältnis (keine Außenwirkung nach § 35 VwVfG) verläuft bei den Staatsbehörden vertikal von oben nach untern.

Auf kommunaler Ebene besteht Aufgabentrennung (BezO, LKrO, GO); dh die Behörden sind in ihrem jeweiligen Aufgabenbereich autonom.

Das Aufsichtsverhältnis verläuft jeweils horizontal von links nach rechts (dh es ist Außenwirkung gegeben).