Übersicht
Verwaltungsaufbau in Bayern
Freistaat Bayern |
|
Staatsbehörden |
kommunale Selbstverwaltungsbehörden |
Ministerium |
Bezirk |
Regierung |
Landkreis |
Landratsamt |
Gemeinde |
Das Weisungsverhältnis (keine Außenwirkung nach § 35 VwVfG) verläuft bei den Staatsbehörden vertikal von oben nach untern.
Auf kommunaler Ebene besteht Aufgabentrennung (BezO, LKrO, GO); dh die Behörden sind in ihrem jeweiligen Aufgabenbereich autonom.
Das Aufsichtsverhältnis verläuft jeweils horizontal von links nach rechts (dh es ist Außenwirkung gegeben).