Allgemeine Leistungsklage
I. Verwaltungsrechtsweg § 40 VwGO [Detail]
II. Statthaftigkeit
Wenn ein Handeln, Dulden
oder Unterlassen der Verwaltungsbehörde begehrt wird, über dessen Anspruch
nicht durch VA entscheiden wird.
III. Klagebefugnis § 42 II VwGO analog (str)
IV. Rechtsschutzbedürfnis
(soweit oben das Erfordernis
einer Klagebefugnis gem § 42 II VwGO analog verneint wurde sollten hier
Ausführungen zum berechtigten Klageinteresse erfolgen)
I. Passivlegitimation
II. Anspruch auf Handeln, Dulden oder Unterlassen aus öffentlichem
Recht