Einstweiliger Rechtsschutz
Methodischer Hinweis: Grund und Ziel des
einstweiligen Rechtsschutzes
Arten des
einstweiligen Rechtsschutzes
Der einstweilige
Rechtsschutz ist in der VwGO für drei Fälle geregelt:
- § 80 V VwGO als Rechtsschutz
gegen belastende Verwaltungsakte
-
§
123 VwGO für den Rechtsschutz gegen sonstige Handlungsformen der Verwaltung
-
§
47 VI VwGO für Rechtsschutz gegen normatives Unrecht
Prüfungsreihenfolge:
1. § 47 VI VwGO (nur wenn Anhaltspunkte dafür ersichtlich sind)
Spezieller Rechtsschutz gegen Rechtsvorschriften.
2. § 123 VwGO
hier zuerst § 123 V, der die
Subsidiarität des § 123 für die Fälle der §§ 80, 80a VwGO vorschreibt. Soweit
die §§ 80, 80a die statthafte Antragsart darstellen muss § 123 abgelehnt werden
und mit der Prüfung der §§ 80, 80a unter Punkt 2 fortgefahren werden.
Andernfalls wird § 123 VwGO weiter geprüft.
3. §§ 80, 80a VwGO
Soweit ein belastender VA erlassen wurde.