Nichtleistungskondiktion wegen Verfügung eines Nichtberechtigten


  1. Anspruch entstanden

    1. Anspruchsvoraussetzungen

      1. Entgeltliche Verfügung eines Nichtberechtigten

      2. Dem Berechtigten gegenüber wirksam (Siehe hier!)

      1. Nichtberechtigter hat 'durch die Verfügung' etwas erlangt

    1. Anspruchsausschluß

      § 818 III BGB, soweit von vornherein nicht bereichert

    1. Rechtsfolgen

      Herausgabe des 'durch die Verfügung Erlangten'.
      Was unter dem durch die Verfügung Erlangten anzusehen ist, siehe hier!


  1. Anspruch erloschen

    1. Speziell

      § 818 III BGB, soweit die Bereicherung nachträglich entfallen ist. (Siehe hier!)
      Ausnahme: 819, 818 IV, 820 BGB

    2. Allgemein

      Alle sonstigen rechtsvernichtenden Einwendungen


  1. Anspruch durchsetzbar

    Auch hier gelten die allgemeinen Grundsätze