Anspruch entstanden
Anspruchsvoraussetzungen
Entgeltliche Verfügung eines Nichtberechtigten
Dem Berechtigten gegenüber wirksam (Siehe hier!)
durch Gutglaubenserwerb eines Dritten, § 932
durch Genehmigung des Berechtigten, § 185 II
Nichtberechtigter hat 'durch die Verfügung' etwas erlangt
Anspruchsausschluß
§ 818 III BGB, soweit von vornherein nicht bereichert
Rechtsfolgen
Herausgabe des 'durch die Verfügung Erlangten'.
Was unter dem durch die Verfügung Erlangten anzusehen ist, siehe hier!
Anspruch erloschen
Speziell
§ 818 III BGB, soweit die Bereicherung nachträglich entfallen ist. (Siehe hier!)
Ausnahme: 819, 818 IV, 820 BGB
Allgemein
Alle sonstigen rechtsvernichtenden Einwendungen
Erfüllung, § 362
Erlaß (§ 397) odr Aufhebungsvertrag
Aufrechnung, § 387 ff
Abtretung, § 398
Unmöglichkeit
Rücktritt, § 346
Vollzogene Anfechtung
Anspruch durchsetzbar
Auch hier gelten die allgemeinen Grundsätze
Verjährung
Einrede des nichterfüllten Vertrages, § 320
Zurückbehaltungsrechte, §§ 273 I, 1000
Mängeleinrede, § 478
Einrede der unzulässigen Rechtsausübung, § 242